Totenasche enthält Chromate wie das Schwermetall Chrom VI, die als toxisch und krebserregend gelten.
Das haben Prüfungen der DEKRA ergeben: Im Rahmen einer Studie, deren Ergebnisse jetzt in Hamburg veröffentlicht wurden, haben unabhängige Prüfer mehrere Ascheproben aus dem Bremer Krematorium untersucht. Sie enthielten u.a. die giftigen Chromate. Für den Verband deutscher Naturstein Verarbeiter (VDNV), der die wissenschaftliche Untersuchung initiiert hat, sind die gesundheitlichen Risiken beim Ausstreuen von Totenasche ungeklärt – "zum Beispiel, was das Ausstreuen von Totenasche auf privaten Grundstücken in unmittelbarer Nähe zu Nutzpflanzen bewirkt", sagt VDNV-Sprecher Tobias Pehle. Chrom VI gilt als sehr "mobil". Es entsteht beim Verbrennen von Toten – aber nur in sehr geringen Mengen bei der Verwesung von Verstorbenen in der Erde. Der Stoff könne in Privatgärten leicht durch Regen abgeschwemmt werden und ins Wurzelwerk von Beerensträuchern, Kräutern oder anderen Nutzpflanzen gelangen. Auch Grundwasserbelastungen sind unter den geologischen Bedingungen im Bundesland Bremen nicht ausgeschlossen.
Ascheausstreuung untersagen
Der VDNV fordert deshalb den Bremer Senat auf, seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern der Stadt nachzukommen und das Ausstreuen von Totenaschen auf privaten Grundstücken zumindest vorläufig zu
untersagen. "Es ist z.B. auch nicht ausreichend geklärt, ob der Kontakt über die Atemluft mit den gefährlichen Stoffen krank macht. Und: Es können auch Partikel auf Nachbargrundstücke gelangen", sagt
Pehle. Der VDNV verlangt deshalb, dass die Novellierung des Bestattungsgesetzes in Bremen ausgesetzt wird, bis umfassende wissenschaftliche Studien zu den neuen Erkenntnissen vorliegen.
Totenasche im Urnenwald
Die Studie zur Chrom VI-Belastung von Totenaschen, die unter der Leitung des Natursachverständigen Andreas Morgenroth stand, wirft auch neue Fragen zu Waldbestattungen auf. "Bei biologisch
abbaubaren Urnen ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Asche in direkten Kontakt mit dem Waldboden gelangt", stellt Morgenroth fest. Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass Chrom VI ins
Grundwasser gelangt oder von Pflanzen – wie z.B. Waldpilzen – aufgenommen wird. Für den Gutachter steht deshalb fest: "Totenaschen gehören nicht in den Wald."
(10.2.2015) Siehe: http://www.natursteinonline.de/zeitschrift/neuigkeiten/detail/gesundheitsrisiken-durch-totenasche.html
Autorin: Susanne Storath